Vergiftungen
Jeder Stoff kann giftig sein. Entscheidend ist die Dosis, die über Zubereitungsart, Menge, Konzentration und die Einwirkungszeit variieren kann.
Ursachen sind meistens:
Leichtsinn im Umgang mit Giftstoffen, fehlerhafte Lagerung, Unwissenheit, Neugier oder Missbrauch
sind nur wenige Beispiele für verantwortungslosen Umgang mit Giften, die auch andere, unbeteiligte Personen schwere Schäden zufügen können. Viele Vergiftungen sind vermeidbar.
Gifte können auf vier Wegen in den Organismus gelangen:
Verdauungsweg, Atemwege, Blutbahn (Injektion) und die Haut.
Vergiftungssymptome sind selten eindeutig. Meist existieren nur Hinweise auf die Möglich einer Vergiftung.
Allgemeine Hinweise
Spezielle Hinweise
Folgende Symptome führen auf eine Vergiftung zurück:
- Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen
- Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Verwirrtheit und Desorientierung
- Atemstörungen, Schock, Herzrhythmusstörungen
- Psychische Veränderungen, Veränderung der Wahrnehmungsfähigkeit
Wertvolle Hinweise geben neben der Betroffenen Person selbst auch Angehörige, Mitarbeiter, Kollegen, Freunde und Zeugen.
Vorgehensweise bei Vergiftungen
Wenn beobachtet wurde, dass eine Person, insbesondere ein Kind, einen möglicherweise schädigenden, giftigen oder ätzenden Stoff eingenommen hat, aber noch keine Symptome zeigt, ist die nächste Vergiftungszentrale anzurufen. Die Telefonnummer der Vergiftungszentrale sollte immer zusätzlich zur Notrufnummer aushängen. Dort erhält man Empfehlungen zu den weiter durchzuführenden Maßnahmen. Tel. 030 19240
Zeigt der Patient bereits Vergiftungserscheinungen (auch sog. Bagatellsymptome) oder sogar Vitalfunktionsstörungen, sind alle notwendigen Sofortmaßnahmen einschließlich dringendem NOTRUF und entsprechender Lagerung einzuleiten und durchzuführen. Ein Anruf bei der Vergiftungszentrale macht jetzt keinen Sinn mehr (Aufgabe des Notarztes)!!!
Wichtig
Beim Notruf ist auf eine Vergiftung hinzuweisen!
Selbstschutz hat Vorrang (viele Gifte übertragen sich)!
Eventuell vorgefundene hinweise auf das Gift sich Aufzubewahren!
Bewusstsein, Atmung und Kreislauf werden fortlaufend kontrolliert!
Es darf keine Zeit mit unnötigem Befragen verschwendet werden! (Kinder antworten sowieso nicht auf Nervöse und hektische Fragen.)
Vergiftungen über den Verdauungsweg
Ohne Anweisung einer kompetenten Stelle, wie einer Giftnotzentrale oder eines Notarztes, sollte man nichts zu trinken geben. Eine Ausnahme bilden Verätzungen (siehe unten). Das ,,gute alte`` Hausmittel Milch und Kohlensäurehaltige Getränke sind grundsätzlich Verboten!
Erbrechen
Erbricht der Patient von sich aus, so ist darauf zu achten, dass das Erbrochene abfließen kann. Liegenden Patienten ist der Kopf zur Seite zu drehen (am besten ohnehin die stabile Seitenlage bevorzugen), sitzende Patienten müssen den Kopf nach unten halten.
Gibt eine Zentrale die Anweisung, Erberechen zu provozieren, muss der Patient vorher in eine sichere Lage gebracht werden. Erbrechen kann durch Reizung der Rachenhinterwand ausgelöst werden (2 Finger). Wenn der Magen nicht ausreichend voll ist, klappt es nicht. Daher kann Wasser oder Saft gegeben und der Versuch wiederholt werden. Dass das Trinken von Salzwasser automatisch immer Erbrechen auslöst, ist eine Legende. Salzwasser ist Verboten!
Erbrechen lassen ist grundsätzlich nicht erlaubt bei:
*bewusstseinsgetrübten Patienten
*Krampfenden Patienten
*Nach Vergiftungen mit Lauge, Säuren, Schaumbildnern (z.B. Spülmittel) und Lösungsmitteln (z.B. Benzine, Benzole)
Giftaufnahme über die Haut
Gifte auf der Haut können vorzüglich abgewaschen und gespült werden. Vorsicht: Hautgifte sind meist Kontaktgifte! Daher den Eigenschutz beachten. Bei der Versorgung dieser Vergifteten müssen zum Eigenschutz Handschuhe getragen werden.
Giftaufnahme über die Atemwege
Im Vordergrund der Ersten Hilfe bei Gasvergiftungen steht die Rettung des Betroffenen aus dem Gefahrenbereich. Auch hier hat der Selbstschutz des Ersthelfers Vorrang. Eventuell ist Fachpersonal mit entsprechender Schutzausrüstung anzufordern. Vergiftungsursachen wie z.B. laufende Motoren, qualmende Öfen etc. sind auszuschalten.
Nach erfolgter Rettung soll der Betroffene frische Luft atmen. Notwendige Atemspenden werde bei aller gebotenen Vorsicht durchgeführt. Es besteht immer die Gefahr, dass sich der Atemspender vergiftet. Die Beatmung sollte daher mit einem Beatmungsgerät erfolgen.
Gasdurchtränkten Kleider ist zu entfernen. Auf Wärmeschutz muss beachtet werden.
Patienten, die Rauchgas eingeatmet haben müssen immer zur Beobachtung in ein Krankenhaus, da sich das gefürchtete toxische Lungenödem noch nach 24 Stunden ohne Vorwarnung und selbst nach nur geringen Mengen eingeatmeten Rauchgases entwickeln kann.
Wichtig Nur anrufen, wenn keine Symptome wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder gar Vitalfunktionsstörungen vorliegen.
sind Spritzen, leere Medikamentenschachteln, geöffnete Pflanzenschutzmittel, Typische Gerüche und Hinweisschilder auf Gefahren.auf das mögliche Vorliegen einer Vergiftung geben die Unfallstelle, der Arbeitsplatz, aber auch Gerüche oder Rauchentwicklung.
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